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   AG Duisburg, 05.07.2011 - 7 N 246/98   

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https://dejure.org/2011,24118
AG Duisburg, 05.07.2011 - 7 N 246/98 (https://dejure.org/2011,24118)
AG Duisburg, Entscheidung vom 05.07.2011 - 7 N 246/98 (https://dejure.org/2011,24118)
AG Duisburg, Entscheidung vom 05. Juli 2011 - 7 N 246/98 (https://dejure.org/2011,24118)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    GKG 2004 § 58; GKG 1994 § 37; EGInsO Art. 103 Satz 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unternehmerischer Insolvenzschuldner ist mit seinem Wert bei Wertfestsetzung i.R.d. Fortführung des Unternehmens durch den Konkursverwalter während des eröffneten Verfahrens zu berücksichtigen; Auswirkungen der Fortführung eines insolventen Unternehmens durch den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 1631
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 27.07.2010 - 10 W 60/10

    Rechtmäßigkeit einer Festsetzung der Gebühren für einen Antrag auf Eröffnung und

    Auszug aus AG Duisburg, 05.07.2011 - 7 N 246/98
    Der Wert errechnet sich aus dem Erlös aus der Veräußerung des Unternehmens sowie dem Einnahmeüberschuss, der zuvor während der Betriebsfortführung nach Abzug der geschäftlich veranlassten Ausgaben erwirtschaftet worden ist (gegen OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.07.2010 - I-10 W 60/10, NZI 2010, 861 = ZZIP 2010, 1911).

    Neuerdings wird - insbesondere vom OLG Düsseldorf in einem Beschluss vom 27.7.2010 (I-10 W 60/10, NZI 2010, 861 f. = ZIP 2010, 1911 f.) - für die im wesentlichen inhaltsgleiche Regelung des § 58 Abs. 1 GKG 2004 die Auffassung vertreten, dass sämtliche bei der Betriebsfortführung erzielten Umsatzerlöse mit ihrem vollen Betrag in die Wertfestsetzung aufzunehmen seien, weil sie mit ihrer Vereinnahmung durch den Verwalter Teil der Insolvenzmasse geworden seien.

    a) Das OLG Düsseldorf geht in dem Beschluss vom 27.7.2010 (a.a.O.) von dem allgemein anerkannten Grundgedanken aus, dass in die Wertberechnung nach § 58 Abs. 1 GKG 2004 (§ 37 Abs. 1, 3 GKG 1994) auch der Wert des fortge-führten Geschäftsbetriebs einfließen muss.

  • BVerfG, 09.02.1989 - 1 BvR 1165/87

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütungsverordnung für Konkurs- und

    Auszug aus AG Duisburg, 05.07.2011 - 7 N 246/98
    Auf dieser Grundlage erging die konkursrechtliche Vergütungsverordnung vom 25.5.1960 (VergVO; BGBl. I S.329; abgedruckt bei Kuhn/Uhlenbruck, KO, 11. Aufl. 1994, Anhang III; Kilger/Schmidt, Insolvenz-gesetze, 17. Aufl. 1997, Anhang 7; zu ihrer Verfassungsmäßigkeit vgl. BVerfG ZIP 1989, 382 f.).
  • OLG München, 08.08.2012 - 11 W 832/12

    Gerichtskosten im Insolvenzverfahren: Bestimmung der Insolvenzmasse als

    Das Landgericht Wuppertal (Beschl. v. 08.04.2010 - 6 T 143/10, = ZIP 10, 1255), das Amtsgericht Duisburg (Beschl. v. 05.07.2011 - 7 N 246/98, ZIP 11, 1631) und - ihm folgend - das OLG Düsseldorf (Beschl. v. 19.03.2012 - 3 W 286/11, = ZIP 12, 1089) gehen davon aus, es könne nur der durch die Betriebsfortführung erwirtschaftete Überschuss berücksichtigt werden, während ein anderer Senat des OLG Düsseldorf die Ansicht vertritt, bei Fortführung eines Geschäfts sei dieses nach seinem Wert zu berücksichtigen und nicht nur der nach Abzug der Geschäftsausgaben verbleibende Einnahmeüberschuss (Beschl. v. 27.07.2010 - 10 W 60/10 Tz 2 a. E., = ZIP 10, 1911).

    aa) Angesichts des Gesetzeswortlautes überzeugen den Senat die Versuche, etwa des Amtsgerichts Duisburg oder des OLG Düsseldorf, nicht, einen gewissermaßen tatsächlichen Begriff der Insolvenzmasse, der nur bestimmen soll, welches Vermögen vom Insolvenzverfahren erfasst wird, einem speziell kostenrechtlichen , "wirtschaftlichen", Wert gegenüberzustellen (siehe OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.03.2012, a. a. O., Tz 8 ff.; AG Duisburg, Beschl. v. 05.07.2011, a. a. O., Tz 18).

  • OLG Hamm, 18.01.2013 - 25 W 262/12

    Gegenstandswert im Insolvenzeröffnungsverfahren

    ausgestalten, nicht aber in seiner grundsätzlichen Festlegung verändern (so zutreffend AG Duisburg, Beschluss vom 05.07.2011, AZ 7 N 246/98, Tz. 17).
  • OLG Hamm, 14.05.2013 - 15 W 198/12

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ermittlung des Werts der Insolvenzmasse i.S. von §

    Wie bereits dargelegt, ergibt sich bereits aus dem Sinn und Zweck der Regelung der §§ 58 Abs. 1 S. 1 GKG und 63 InsO, dass der Wert der Insolvenzmasse auf den Überschuss zu begrenzen ist (OLG Hamm a.a.O. unter Hinweis auf AG Duisburg, Beschluss vom 05.07.2011, Az. 7 N 246/98 = ZIP 2011, 1631).
  • OLG Hamm, 14.05.2013 - 15 W 198/13

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ermittlung des Werts der Insolvenzmasse i.S. von §

    Wie bereits dargelegt, ergibt sich bereits aus dem Sinn und Zweck der Regelung der §§ 58 Abs. 1 S. 1 GKG und 63 InsO , dass der Wert der Insolvenzmasse auf den Überschuss zu begrenzen ist (OLG Hamm a.a.O. unter Hinweis auf AG Duisburg, Beschluss vom 05.07.2011, Az. 7 N 246/98 = ZIP 2011, 1631).
  • LG Bremen, 15.05.2013 - 2 T 195/13

    Festsetzung des Gegenstandswerts für die zu erhebenden Gerichtskosten bei den

    Nach Auffassung der Kammer folgt dem vorgenannten Grundsatz, aus einer Heranziehung des § 63 InsO (dafür auch OLG Hamm v. 18.01.2013, ZIP 2013, 470 f. mit Verweis auf AG Duisburg v. 05.07.2011, ZIP 2011, 1631 ff.) der die Vergütung des Insolvenzverwalters regelt sowie aus der Gesetzesbegründung zu § 37 GKG 1994 vielmehr, dass sich der Gegenstandswert nach dem wirtschaftlichen Wert der am Ende eines Verfahrens noch vorhandenen Insolvenzmasse bestimmt und dass dieser im Fall der Betriebsfortführung einen aus dieser Fortsetzung erzielten potentiellen Erlös, nicht hingegen aber sämtliche nicht ausgabengeminderten Einnahmen während der Betriebsfortführung umfasst.
  • OLG Hamm, 14.05.2013 - 15 W 1/98

    Wertfestsetzung für die Gebührenerhebung im Insolvenzverfahren

    Wie bereits dargelegt, ergibt sich bereits aus dem Sinn und Zweck der Regelung der §§ 58 Abs. 1 S. 1 GKG und 63 InsO, dass der Wert der Insolvenzmasse auf den Überschuss zu begrenzen ist (OLG Hamm a.a.O. unter Hinweis auf AG Duisburg, Beschluss vom 05.07.2011, Az. 7 N 246/98 = ZIP 2011, 1631).
  • LG Passau, 23.04.2012 - 2 T 149/11

    Berechnung des Geschäftswerts für die Gerichtsgebühren im Fall der Fortführung

    AG Duisburg, Beschl. v. 5.7.2011 - 7 IN 246/98, ZInsO 2011, 2006, das sich ausführlich mit der gegenteiligen schon zitierten Entscheidung des OLG Düsseldorf auseinandersetzt.
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